Verein für Naturwissenschaften und Mathematik

 

 

Whats on Nairobi
   
VNM Ulm
 

Liebe Mitglieder des Vereins für Naturwissenschaft und Mathematik Ulm e. V.,

Sie haben seit einiger Zeit nichts mehr vom Vorstand gehört und auch kein neues Programm erhalten. Seit zwei Jahren machen wir uns im Vorstand Gedanken darüber, wie es im Verein weitergehen kann. Im Folgenden möchten wir Sie über die Entwicklung der letzten Jahre informieren und die Konsequenzen für unser Vereinsleben darstellen.

  • Die Zahl unserer Mitglieder nimmt langsam aber sicher ab, neue Mitglieder sind in den letzten Jahren kaum dazugekommen.Eine zunehmende Zahl an Mitgliedern kann altersbedingt nicht mehr an den Halbtagsexkursionen teilnehmen und auch der Besuch von Vorträgen wird für viele immer schwieriger. Große Exkursionen können wir schon viele Jahre mangels Teilnehmer nicht mehr durchführen.

  • Die Teilnehmerzahl bei den Veranstaltungen schwankt aus den gleichen Gründen sehr stark, geht aber in der Tendenz eindeutig zurück. Es stellt sich die Frage, ob Aufwand und Kosten bei 5 – 7 Teilnehmern noch in einem tragbaren Verhältnis stehen.

  •  Für Vorträge hatten wir bis Mai 2024 kein Lokal, da das Da Rino in Ulm-Böfingen wegen Pächterwechsel von heute auf morgen geschlossen war. Jetzt gibt es seit kurzem einen neuen Pächter. Noch gewichtiger ist aber das Problem, dass wir wohl bei den nächsten Wahlen die Vorstandsämter mangels Kandidaten nicht mehr besetzen können. Wenn wir als rechtsfähiger (= e. V.) und gemeinnütziger Verein die Vorstandsämter nicht besetzen können, wird vom Amtsgericht zunächst die kostenpflichtige Zwangsverwaltung angeordnet und dann die Auflösung des Vereins.

Wir müssen also auf der Mitgliederversammlung am Donnerstag, 10. Oktober 2024, 18.00 Uhr, den Tatsachen ins Auge sehen und überlegen, ob es eine sinnvolle Fortführung der Vereinsarbeit geben kann und eine Entscheidung treffen, wenn wir für den Verein keine Zukunft mehr sehen.

Im Vorstand sehen wir zwei Optionen:

  1. Mit dem bisherigen Konzept mit Exkursionen und Vorträgen erscheint uns der Verein nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht überlebensfähig. Ein Weitermachen mit diesem Konzept schiebt die Entscheidung zur Auflösung nur hinaus.
    Nötig wäre also eine Neuaufstellung des Vereins mit neuem Konzept, hoffentlich neuen Mitgliedern und neuem Führungspersonal. Dazu müssten also entsprechende Personen gefunden werden.

  2. Die Auflösung des Vereins.
    Das Vorgehen bei der Auflösung eines rechtsfähigen Vereins (e.V.) ist in § 41 BGB geregelt:

  • Die Vereinsauflösung ist immer ein Beschluss der Mitgliederversammlung

  • (gemäߧ 41 BGB), der mit 75 % der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst wird.

  • Auch nach dem Beschluss existiert der Verein zunächst weiter, er befindet sich dann im Stadium der Liquidation. In diesem Stadium werden sämtliche Angelegenheiten des Vereins abgewickelt, also Verträge gekündigt, Forderungen bezahlt etc. Die Liquidation erfolgt durch den bisherigen Vorstand, wenn die Mitgliederversammlung nichts anderes entscheidet.

  • Solange die Liquidation noch nicht beendet wurde, kann ein von der Mitgliederversammlung gefasster Beschluss zur Vereinsauflösung im Rahmen eines Fortsetzungsbeschlusses auch wieder rückgängig gemacht werden.

Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung (MV) den Antrag auf Auflösung des Vereins stellen. Wird er angenommen, geht der Verein in die Liquidation. Die MV muss dann entscheiden, ob diese durch den bisherigen Vorstand erfolgen soll oder sie wählt andere Liquidatoren.

Falls es auf der MV nicht die erforderliche Mehrheit für eine Auflösung gibt, wird der Vorstand den Verein bis zum Ende der Wahlperiode, also bis 2025, weiterführen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss dann ein neuer Vorstand gewählt werden. Frau Sulzberger und Herr Gütlein werden dann nicht mehr kandidieren. Es wäre wünschenswert, wenn für diesen Fall bereits auf der MV konkrete Vorstellungen für eine Weiterführung und Personalvorschläge erfolgen würden.

Falls sich nach dem Auflösungsbeschluss neue Ideen und damit neue Perspektiven zur Fortführung des Vereins ergeben, so kann die Vereinsauflösung bis zum Abschluss der Liquidation im Rahmen eines Fortsetzungsbeschlusses wieder rückgängig gemacht werden.

Bei einem Beschluss zur Auflösung ist es den Mitgliedern und anderen Interessierten unbenommen, eine lose Gruppierung zu bilden (als Arbeitsgemeinschaft, als Interessengemeinschaft oder wie man das dann auch immer nennen will) und weiterhin Vorträge anzubieten und Exkursionen durchzuführen. Aber dann eben ohne die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Auch müssten sich dann Personen finden, welche die Organisation in die Hand nehmen.

Es ist uns bewusst, dass dies emotional eine schwierige Entscheidung ist. Der Verein besteht seit 1865. Aber auf Grund der Entwicklung der letzten Jahre müssen wir uns dieser Entscheidung stellen. Wir teilen hier das Schicksal mit etlichen anderen naturwissenschaftlichen Vereinen in Deutschland.

Damit ein Beschluss zur Auflösung des Vereins gültig ist, muss bereits in der Einladung der Punkt „Auflösung des Vereins“ genannt werden, ebenso die „Bestellung der Liquidatoren“.

Bitte kommen Sie recht zahlreich zur Mitgliederversammlung am Donnerstag, 10. Oktober 2024, 18.00 Uhr, in das VFL-Vereinslokal, Da Fabio, in Ulm-Böfingen, Georg-Elser-Weg 1.

 
Verein für
 

Verein für

Naturwissenschaft und Mathematik

Ulm. E.V. seit 1865

Letztes Update: 17.10.2024

DATENSCHUTZ

 
 

© 2014 - 2024 Verein für Naturwissenschaft und Mathematik Ulm e.V.     Besucherzaehler