Verein für Naturwissenschaften und Mathematik

 

 

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Satzung
 

SATZUNG

 

§ 1 Name und Sitz

 

 

Der Verein führt den Namen:

Verein für Naturwissenschaft und Mathematik Ulm e. V.

 

Er hat seinen Sitz in Ulm und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen.

 

§ 2 Vereinszweck

 

 

1.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der „steuerbegünstigten Zwecke“ der Abgabenordnung.

2.

Zweck des Vereins ist die Erforschung der natürlichen Verhältnisse des Ulmer Raumes und die Verbreitung naturwissenschaftlicher und mathematischer Erkenntnisse.

3.

Mittel zur Erreichung dieses Zwecks sind die Beobachtung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und der geologischen und klimatischen Verhältnisse auf wissenschaftlichen Wanderungen, die Veranstaltung von Vorträgen, die Herausgabe einer Vereinszeitschrift, den „Mitteilungen“, die naturwissenschaftliche und mathematische Abhandlungen enthält oder andere gleich geartete Publikationen, die Unterhaltung einer Bücherei und der Tauschverkehr mit wissenschaftlichen Instituten und Gesellschaften des In- und Auslandes.

4.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

§ 3 Vereinsjahr

 

 

Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 4 Mitglieder

 

 

1.

Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.

2.

Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt. Sie brauchen keinen Beitrag zu bezahlen.

3.

Alle Mitglieder haben gleiche Rechte, insbesondere Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung; sie können wählen und bei Volljährigkeit gewählt werden.

4.

Die ordentlichen Mitglieder haben im ersten Vierteljahr des Vereinsjahres den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag zu entrichten. Während des laufenden Jahres eintretende Mitglieder haben den vollen Jahresbeitrag zu bezahlen.

 

 

§ 5 Aufnahme und Austritt

 

 

1.

Ãœber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des 1. Jahresbeitrages.

2.

Der Austritt ist spätestens am 30. November eines Jahres schriftlich dem 1. Vorsitzenden oder dem Schatzmeister zu erklären.

 

 

§ 6 Vorstand

 

 

1.

Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem
Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Bücherwart.

2.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit gewählt. Er ist alle 2 Jahre in seinem Amt zu bestätigen. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt in schriftlicher und geheimer Abstimmung, rechtsgültig auch anders, wenn kein Widerspruch erhoben wird.

3.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während seiner Amtsdauer aus oder ist es dauernd verhindert, so kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Stellvertreter wählen.

 

 

 Â§ 7 Vertretung des Vereins

 

 

Der Verein wird nach außen gerichtlich und außergerichtlich durch den
1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den Schatzmeister und den Schriftführer vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 5.000,-- € wird der Verein von 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.

 

 

§ 8 Mitgliederversammlung

 

 

1.

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird alle 2 Jahre vom Vorstand zwei Wochen vor ihrem Beginn schriftlich einberufen. Dabei ist die Tagesordnung anzugeben.

2.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann wie die ordentliche einberufen werden. Sie muss einberufen werden, wenn mindestens 30 % der Mitglieder dies unter Angabe eines Grundes schriftlich beantragen.

3.

Über die Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 

 

§ 9 Aufgaben und Durchführung der Mitgliederversammlung

 

 

1.

Die Mitgliederversammlung hat
a) den Bericht des Vorstandes entgegenzunehmen,
b) den Vorstand zu entlasten,
c) den Mitgliedsbeitrag festzusetzen,
d) den Vorstand und den Rechnungsprüfer zu wählen,
e) die Satzung zu ändern,
f) den Verein gegebenenfalls aufzulösen.

2.

Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der erschienenen Mitglieder erfasst. Bei Wahlen ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.

3.

Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln, die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder.

 

 

§ 10 Rechnungsprüfer

 

 

Der Rechnungsprüfer wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er hat die Kassengeschäfte zu überwachen und der Mitgliederversammlung über deren Prüfung zu berichten.

 

 

§ 11 Auflösung

 

 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt die Vereinsbücherei an die Stadtbibliothek Ulm; das übrige Vereinsvermögen an die Stadt Ulm zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung in den Naturkundlichen Sammlungen.

 

 

Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung beschlossen. Ulm, 17. Januar 2005.

 

 

Der Verein wurde am 04. Januar 1963 ins Vereinsregister von Ulm, VR 166, Band VIII, Nr. 351 eingetragen.

 

 

Die Satzung zum Download / Ausdruck gibt es hier...

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Letztes Update: 23.05.2023

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