§ 1
Name
und Sitz |
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Der
Verein
führt
den
Namen: |
Verein
für Naturwissenschaft
und
Mathematik
Ulm
e.
V. |
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Er
hat
seinen
Sitz in
Ulm
und
ist
in
das
Vereinsregister
des
Amtsgerichts
Ulm eingetragen. |
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§ 2
Vereinszweck |
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1. |
Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne der „steuerbegünstigten Zwecke“ der
Abgabenordnung. |
2. |
Zweck
des
Vereins
ist
die
Erforschung
der
natürlichen
Verhältnisse
des Ulmer
Raumes
und
die
Verbreitung
naturwissenschaftlicher
und
mathematischer
Erkenntnisse. |
3. |
Mittel
zur
Erreichung
dieses
Zwecks
sind
die
Beobachtung
der
heimischen
Tier-
und
Pflanzenwelt
und
der
geologischen
und
klimatischen
Verhältnisse
auf
wissenschaftlichen
Wanderungen,
die
Veranstaltung
von
Vorträgen,
die Herausgabe
einer
Vereinszeitschrift,
den
„Mitteilungen“,
die
naturwissenschaftliche
und
mathematische
Abhandlungen
enthält
oder
andere
gleich
geartete
Publikationen,
die
Unterhaltung
einer
Bücherei
und
der
Tauschverkehr
mit
wissenschaftlichen
Instituten
und
Gesellschaften
des
In-
und
Auslandes. |
4. |
Der
Verein
ist
selbstlos
tätig.
Er verfolgt
nicht
in
erster
Linie
eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Die
Mittel
des
Vereins
dürfen
nur
für
die
satzungsmäßigen
Zwecke
verwendet
werden.
Die Mitglieder
erhalten
keine
Zuwendungen
aus
Mitteln
des
Vereins.
Es
darf
keine
Person
durch
Ausgaben,
die
dem
Zweck
der
Körperschaft
fremd
sind
oder
durch
unverhältnismäßig
hohe
Vergütungen
begünstigt
werden. |
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§ 3
Vereinsjahr |
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Das
Vereinsjahr
ist
das
Kalenderjahr. |
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§ 4
Mitglieder |
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1. |
Der
Verein
besteht
aus
ordentlichen
Mitgliedern
und
Ehrenmitgliedern. |
2. |
Ehrenmitglieder
werden
vom
Vorstand
ernannt.
Sie
brauchen
keinen
Beitrag
zu
bezahlen. |
3. |
Alle
Mitglieder
haben
gleiche
Rechte,
insbesondere
Sitz
und
Stimme
in der
Mitgliederversammlung;
sie können
wählen
und
bei
Volljährigkeit
gewählt
werden. |
4. |
Die
ordentlichen
Mitglieder
haben
im
ersten
Vierteljahr
des
Vereinsjahres
den
von
der Mitgliederversammlung
festgesetzten
Beitrag
zu
entrichten.
Während
des laufenden
Jahres
eintretende
Mitglieder
haben
den
vollen
Jahresbeitrag
zu
bezahlen. |
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§ 5
Aufnahme
und
Austritt |
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1. |
Ãœber den schriftlichen
Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die
Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des 1.
Jahresbeitrages. |
2. |
Der Austritt ist spätestens am
30. November eines Jahres schriftlich dem 1.
Vorsitzenden oder dem Schatzmeister zu erklären. |
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§ 6 Vorstand |
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1. |
Der Vorstand besteht aus dem
ersten und zweiten Vorsitzenden, dem
Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Bücherwart. |
2. |
Der
Vorstand
wird
von
der Mitgliederversammlung
auf
unbestimmte
Zeit
gewählt.
Er ist alle 2
Jahre
in
seinem
Amt
zu
bestätigen.
Wiederwahl
ist zulässig.
Die
Wahl
erfolgt
in
schriftlicher
und
geheimer
Abstimmung,
rechtsgültig
auch
anders,
wenn
kein
Widerspruch
erhoben
wird. |
3. |
Scheidet
ein
Mitglied
des
Vorstandes
während
seiner
Amtsdauer
aus
oder ist es
dauernd
verhindert,
so
kann
der
Vorstand
bis
zur
nächsten
Mitgliederversammlung
einen
Stellvertreter
wählen. |
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§ 7
Vertretung
des
Vereins |
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Der
Verein wird nach außen gerichtlich und
außergerichtlich durch den
1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den
Schatzmeister und den Schriftführer vertreten. Jedes
Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.
Bei Rechtsgeschäften über 5.000,-- € wird der Verein
von 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. |
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§
8
Mitgliederversammlung |
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1. |
Die
ordentliche
Mitgliederversammlung
wird
alle
2
Jahre
vom
Vorstand
zwei
Wochen
vor
ihrem
Beginn
schriftlich
einberufen.
Dabei
ist die Tagesordnung
anzugeben. |
2. |
Eine
außerordentliche
Mitgliederversammlung
kann
wie
die ordentliche
einberufen
werden.
Sie
muss
einberufen
werden,
wenn
mindestens
30
%
der
Mitglieder
dies
unter
Angabe
eines
Grundes
schriftlich
beantragen. |
3. |
Ãœber die Mitgliederversammlung
ist Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter
und Schriftführer zu unterzeichnen ist. |
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§ 9
Aufgaben
und Durchführung der
Mitgliederversammlung |
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1. |
Die Mitgliederversammlung hat
a) den Bericht des Vorstandes entgegenzunehmen,
b) den Vorstand zu entlasten,
c) den Mitgliedsbeitrag festzusetzen,
d) den Vorstand und den Rechnungsprüfer zu wählen,
e) die Satzung zu ändern,
f) den Verein gegebenenfalls aufzulösen. |
2. |
Die
Beschlüsse
werden
mit
einfacher
Mehrheit
der Stimmen
der
erschienenen
Mitglieder
erfasst.
Bei
Wahlen
ist
gewählt,
wer
die
meisten
Stimmen
erhält. |
3. |
Satzungsänderungen
bedürfen
einer
Mehrheit
von
zwei
Dritteln,
die
Auflösung
des
Vereins
bedarf
einer
Mehrheit
von
drei
Vierteln
der
erschienenen
Mitglieder. |
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§ 10 Rechnungsprüfer |
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Der
Rechnungsprüfer
wird
von
der Mitgliederversammlung
auf die
Dauer
von
2
Jahren
gewählt.
Er hat
die
Kassengeschäfte
zu
überwachen
und
der
Mitgliederversammlung
über
deren
Prüfung
zu
berichten. |
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§ 11
Auflösung |
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Bei
Auflösung
des
Vereins
oder
bei
Wegfall
steuerbegünstigter
Zwecke
fällt
die
Vereinsbücherei
an
die Stadtbibliothek
Ulm;
das
übrige
Vereinsvermögen
an
die
Stadt
Ulm
zur
ausschließlichen
und
unmittelbaren
Verwendung
in
den
Naturkundlichen
Sammlungen. |
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Vorstehende Satzung wurde in der
Mitgliederversammlung beschlossen. Ulm, 17. Januar
2005. |
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Der
Verein
wurde
am
04.
Januar
1963
ins
Vereinsregister
von
Ulm,
VR 166,
Band
VIII,
Nr.
351
eingetragen. |
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Die Satzung zum Download / Ausdruck gibt es
hier... |